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+49 69 94321480 deal@leeaf-bauelemente.com
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Für Fachpartner

Konditionen & Ablauf

Was Sie von uns erwarten können, bevor Sie anfragen: wie bestellt wird, wer mit dem Werk redet, wie eine Reklamation läuft und was bei Maßfertigung gilt.

Wen wir beliefern

Wir liefern ausschließlich an Gewerbe: Fenster- und Montagebetriebe, Bauunternehmen, Bauträger, Fachhandel, Schreiner und Hausverwaltungen. Kein Verkauf an Endkunden.

Lieferzeit, Zahlung & Mindestbestellwert

Zahlung
Bis 15.000 € netto ohne Anzahlung; ab 15.000 € netto 30–50 % bei Auftragserteilung, Rest bei Lieferung

Verbindlich wird immer die Auftragsbestätigung — dort stehen Preis, Ausführung und Liefertermin schriftlich.

Angebot & Kalkulation

Wir kalkulieren positionsweise: Preis je Element, Fracht getrennt ausgewiesen, keine Sammelposten. Angebote gelten 30 Tage. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ihre Händlerkondition gilt für Ihren Betrieb und ist nicht auf Dritte übertragbar.

Maße sind Ihre Maße

Grundlage der Fertigung sind die Maße, die Sie uns übermitteln. Wir prüfen sie auf Plausibilität, verantworten sie aber nicht — Maßfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Unsicherheit lieber einmal rückfragen als einmal falsch fertigen.

Liefertermin & Verzug im Werk

Den Liefertermin bestätigen wir schriftlich in der Auftragsbestätigung. Verschiebt sich etwas im Partnerwerk, erfahren Sie es von uns, sobald wir es wissen — nicht erst am Liefertag und nicht über Ihren Bauherrn. Teillieferungen machen wir nur, wenn sie für Sie zumutbar sind.

Zahlung & Anzahlung

Vollständige Vorkasse verlangen wir nicht. Bis zu einem Auftragswert von 15.000 € netto arbeiten wir ohne Anzahlung — Sie zahlen bei Lieferung oder innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels. Ab 15.000 € netto bitten wir um eine Anzahlung von 30 bis 50 Prozent bei Auftragserteilung, der Rest wird bei Lieferung beziehungsweise nach Wareneingang fällig. Der Grund ist die Vorfinanzierung: Wir bezahlen das Partnerwerk, bevor die Ware bei Ihnen ist. Beim ersten Auftrag und bei Sonderanfertigungen kann unabhängig vom Wert eine Anzahlung nötig sein — welcher Satz für Ihren Auftrag gilt, steht im Angebot und verbindlich in der Auftragsbestätigung. Ein Zahlungsziel setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus; bei größeren Aufträgen sind Teilzahlungen nach Fertigungsfortschritt möglich. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

CE-Kennzeichnung & Leistungserklärung

Fenster und Außentüren sind Bauprodukte im Sinne der EU-Bauproduktenverordnung (Nr. 305/2011). Zu jedem gelieferten Element gehören die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung des Herstellerwerks. Beides reichen wir auf Anfrage vor Vertragsabschluss ein, nicht erst mit der Lieferung. Dasselbe gilt für die Prüfzeugnisse des jeweiligen Systems, etwa zur Einbruchhemmung (RC 2, RC 3) oder zum Wärmedurchgangskoeffizienten. Welche Werte ein System erreicht, hängt vom Werk und von der gewählten Ausführung ab — wir nennen sie zum konkreten Angebot und behaupten sie nicht pauschal für unser gesamtes Sortiment.

Anlieferung & Transportschäden

Bitte bei Anlieferung auf Transportschäden und Vollständigkeit prüfen. Ein Schaden muss auf dem Frachtpapier vermerkt und uns unverzüglich gemeldet werden — ohne diesen Vermerk lässt sich der Frachtführer nicht in Anspruch nehmen, und das geht dann zu Ihren Lasten. Die Anlieferstelle muss erreichbar und das Abladen möglich sein.

Reklamation — wir klären mit dem Werk

Bei einem Mangel melden Sie sich bei uns, nicht beim Werk. Wir nehmen die Meldung auf, klären mit dem Hersteller und sagen Ihnen, wie es weitergeht: Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sie haben dabei einen Ansprechpartner und müssen nicht mit einem ausländischen Werk verhandeln. Offensichtliche Mängel bitte unverzüglich melden, versteckte unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 HGB).

Gewährleistung & Werksgarantie

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung; gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Gefahrübergang. Dazu kommt die Werksgarantie des jeweiligen Herstellers — die Bedingungen und die Leistungserklärung zu jedem Element legen wir auf Anfrage vor. Für Schäden aus unsachgemäßem Einbau haften wir nicht.

Nachbestellungen

Folgebestellungen laufen über denselben Ansprechpartner, der Ihr Projekt kennt. Bei Serienlieferungen halten wir Ihre Ausführung fest, damit Nachbestellungen ohne erneute Abstimmung passen.

Abholung & Warenausgabe

Die Borsigallee 45 ist unser Lager und die Warenausgabe — kein Ausstellungsraum. Es liegt dort keine Ware zur Ansicht bereit. Abgeholt wird nach Terminvereinbarung, sobald Ihre Bestellung erfasst und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist; zum vereinbarten Termin steht Ihre Kommission bereit. Bitte rufen Sie vorher an.
Lager, Vertrieb & Warenausgabe
Borsigallee 45, 60388 Frankfurt am Main (Bergen-Enkheim)
Erreichbarkeit: Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–14:00 Uhr
Telefon: +49 69 94321480

Das Kleingedruckte

Alles hier Genannte steht ausführlich und rechtlich verbindlich in unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

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Großhandel für Fenster, Türen, Rollläden und Tore. Wir importieren direkt ab Partnerwerk in Europa und liefern bundesweit — ausschließlich an Betriebe, Bauunternehmen und den Fachhandel.

Fenster · Türen · Rollläden · Tore

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leeaf Bauelemente UG (haftungsbeschränkt) Lager, Vertrieb & Warenausgabe Borsigallee 45 60388 Frankfurt am Main (Bergen-Enkheim) Registersitz Goethestraße 42 64347 Griesheim +49 69 94321480 deal@leeaf-bauelemente.com Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–14:00 Uhr

Belieferung nur an Gewerbe — kein Verkauf an Endkunden.

Sitz: Goethestraße 42, 64347 Griesheim · Amtsgericht Darmstadt, HRB 105191 · Geschäftsführer: Zeljko Sovric · USt-IdNr.: DE115734050

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